Neues aus der Düsseldorfer Tabelle 2025
Die Düsseldorfer Tabelle bringt auch 2025 einige Updates und Änderungen mit sich. Hier die wichtigsten Änderungen in Stichpunkten:
- Anhebung der Bedarfssätze für Kinder:
- Kinder bis 5 Jahre: von 480 € auf 482 € (+2 €)
- Kinder von 6 bis 11 Jahre: von 551 € auf 554 € (+3 €)
- Kinder von 12 bis 17 Jahre: von 645 € auf 649 € (+4 €)
- volljährige Kinder: von 689 € auf 693 € (+4 €)
- Erhöhung des Kindergeldes:
- Das Kindergeld wurde ab Januar 2025 von 250 € auf 255 € erhöht. Dies beeinflusst die Zahlbeträge (siehe letzte Seite der Tabelle mit den Zahlungsbeträgen), da das Kindergeld anteilig vom Unterhalt abgezogen wird (50 % bei Minderjährigen, 100 % bei Volljährigen)
- Das Kindergeld wurde ab Januar 2025 von 250 € auf 255 € erhöht. Dies beeinflusst die Zahlbeträge (siehe letzte Seite der Tabelle mit den Zahlungsbeträgen), da das Kindergeld anteilig vom Unterhalt abgezogen wird (50 % bei Minderjährigen, 100 % bei Volljährigen)
- Bedarfssätze für Studierende:
- Der Unterhaltsbedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, stieg von 930 € auf 990 €, wobei die Warmmiete mit einem Anteil von 440 € berücksichtigt wird
- Selbstbehalt bleibt unverändert:
- Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) für Unterhaltspflichtige bleibt wie bisher bei:
- Erwerbstätigen: 1.450 €.
- Nichterwerbstätigen: 1.200 €
- Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) für Unterhaltspflichtige bleibt wie bisher bei:
- Es gab keine Änderungen bei Einkommensgruppen und Bedarfskontrollbeträgen:
Diese Änderungen bewirken die automatische Anpassung sogenannter dynamischer Kindesunterhaltstitel. Die Zahlungen sind anzupassen.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier: OLG Düsseldorf DT, oder bei den Links hier auf diese Seite (Startseite unten).