Scheidung 2016 in Würzburg und ganz Deutschland
Das Jahr 2015 mit zahlreichen Scheidungen (die letzte vor dem Amtsgericht/Familiengericht Würzburg am 23.12.2015) ist nun vorbei. Und der Jahresbeginn 2016 soll nun zum Anlaß genommen werden, einmal kurz Bilanz zu ziehen.
Einige Paare hatten es im vergangenen Jahr sehr eilig. Sei es, daß schon vom neuen Partner ein Kind unterwegs war, oder ein Auslandsaufenthalt anstand, oder schon wieder eine neue Ehe geschlossen werden sollte. Hier konnte – teils auch durch Unterstützung des Gerichts jeweils eine Lösung gefunden werden.
Scheidungen mit Auslandsbezug haben weiter zugenommen, aber durch die entsprechenden Regelungen, wie „Rom III“, ist auch das eher etwas vereinfacht worden, wenn man als Scheidungsanwalt auch etwas mehr aufpassen muß.
Auch kann bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung (Zugewinnausgleich) ggf. ausländisches Recht zur Anwendung kommen, wenn Vermögen (z.B. Immobilien) im Ausland befindlich sind.
Immer wieder zeigte sich auch, daß eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung das Scheidungsverfahren erheblich erleichtern und beschleunigen kann.
Rund 30 Jahre ist es nun her, daß die Schuldfrage Geschichte wurde. Manchmal wünscht es eine Partei, doch etwas zum Verschulden in den Scheidungsantrag mit aufzunehmen, aber das ist einfach nicht mehr erforderlich und trägt auch nicht unbedingt zum „Einvernehmen“ bei einer Scheidung bei. In speziellen Fällen (auch um evtl. Unterhaltsansprüche zu Fall zu bringen) muß allerdings zu den Ursachen und zum „Umfeld“ der Scheidung entsprechen vorgetragen werden.
Steht bei Ihnen die Trennung oder Scheidung 2016 an, vereinbaren Sie einen Termin!
Tel. 0931 – 46079111 (Rechtsanwalt Ulf Pieconka)